Freie Ämter beim 1. FC Saarbrücken

Jan Berger mit Schatzmeister Weller

Jan Berger mit Schatzmeister Weller

Die Wochen der Rücktritte haben für Verwirrung beim 1. FC Saarbrücken und seinen Anhängern gesorgt. Erst gingen Vizepräsident Harald Ebertz und Aufsichtsratsvize Daniel Hager von Bord, nun folgte in dieser Woche der entmachtete Jugendleiter Jan Berger. Es müssen also ganz viele Ämter neu besetzt werden – die Chance für interessierte Freunde von Hartmut Ostermann und Victor’s die Reihen aufzufüllen. Welche Ämter zu vergeben sind und wie das passiert, verrät das FCSBlog 2.0.

Sportdirektor

Das Wichtigste zu Beginn: Ein Sportdirektor wird nicht gesucht. Präsident Hartmut Ostermann sagte, dass Investitionen in Spieler wichtiger seien als Investitionen in Hierarchien – zumindest in der Regionalliga. Spötter werden zudem bemerken, dass der Ex-Trainer und seit kurzem für den Bereich Sportförderung des Victor’s-Konzerns tätige Milan Sasic bislang bei einigen Testspielen und Trainingseinheiten in der FCS-Vorbereitung gesichtet wurde – obwohl er offiziell nicht für den Fußball zuständig ist. Mehr muss an dieser Stelle von Blogseite nicht geschrieben werden.

Vizepräsident

Weiter geht es mit dem sportlichen Bereich. Seit Ebertz‘ Rücktritt besteht das Präsidium alleine aus Präsident Ostermann und Schatzmeister Dieter Weller. Vorgesehen ist laut Satzung aber noch der Vize. Wer in die Ahnenreihe von Klaus Meiser und Harald Ebertz möchte, muss sich vor allem mit dem Aufsichtsrat (derzeit sechs Mitglieder) gut verstehen. Dieser bestellt das Präsidium (§ 15 (2) der Satzung), also auch den neuen Vize. Zur Belohnung darf der neue Vize Präsidiumssitzungen einberufen (§ 16 (1)), darf in Angelegenheiten des bezahlten Fußballs mitreden und herumwurschteln (§ 16 (4)) und man darf jederzeit der SZ, dem SR oder der BILD ein exklusives Interview geben, wenn man andere Gremiumsmitglieder in die Pfanne hauen möchte. Das Amt, von dem viele träumen, das aber aufgrund der Erfahrungen seit Oktober wohl nur von Klaus Meiser oder einem ehemaligen oder aktuellen Victor’s-Angestellten ausgeübt werden kann, ohne dass es zu Komplikationen kommt.

Aufsichtsrat

In Erinnerung an die letzte Mitgliederversammlung: Ebenfalls ein Traumjob. Man bestellt das Präsidium, kontrolliert es (zumindest sagt das § 19 (8)), hat bei einigen Rechtsgeschäften ein Kontrollrecht (§ 19 (9)) und darf sogar Beschlüsse per Telefax fassen (das Wort „Telefax“ steht tatsächlich in § 19 (5) so geschrieben). Bemängelt wird seit einiger Zeit der schwache de facto Einfluss des Gremiums – was aber bei freiem Eintritt in den VIP-Bereich doch gar nicht mehr so schlimm erscheint. Wer sich für die zwingende Nachwahl bei der nächsten MGV aufstellen lassen will, muss sich bis zwei Wochen vor dem Termin beim Ehrenrat bewerben – sonst sind Wahlkampfreden mit Schaumwein vielleicht ganz umsonst gewesen. Gut ist es noch, wenn man einen Sponsor mitbringt – zwingende Voraussetzung ist es freilich nicht, da man auch Ansprüche stellen könnte, die Präsident Ostermann signalisieren könnten, man wolle ihm ein Stück vom Kuchen (nicht dem aus dem VIP-Bereich) wegnehmen.

Abteilungsleiter Jugend

Der ehemalige Jene- und Berger-Posten ist Teil des Vorstands (§ 15 (3)) und wird von der Mitgliederversammlung gewählt (§ 15 (5)) – meist werden die Wahlvorschläge allerdings schon vorher von den einzelnen Abteilungen in Abteilungsversammlungen vor der eigentlichen Mitgliederversammlung geklärt. Eine sinnvolle Praxis, da sie gewährleistet, dass jemand den Posten einnimmt, der im besten Falle auch dank seiner Kompetenz und nicht aufgrund der Loyalität zum Hauptsponsor gewählt wird.

Abteilungsleiter Nicht-Amateurspieler

Nun der mit Abstand spannendste Posten, da er eine Abteilung betrifft, die nicht einmal auf der offiziellen Homepage aufgeführt ist und auch bei den Vereinsorganen kein Hinweis auf einen vorhandenen Abteilungsleiter gegeben ist. In der Satzung taucht er aber auf, der Leiter der Nicht-Amateurspielerabteilung – im Umkehrschluss also Leiter der Lizenzspielerabteilung, auch wenn sie in der Satzung erst im berühmten § 23 auftaucht, der dem Präsidium eine Ausgliederung ermöglicht. Nun, was ist also der Abteilungsleiter der Nicht-Amateurspieler? Ein verkappter Sportdirektor? Oder doch nur ein Erbe der Loos-Ära. Tatsache ist, dass dieser vom Präsidenten berufen wird (§ 15 (5)). Bekanntlich hat Hartmut Ostermann seit Amtsantritt in dieser Hinsicht öffentlich kein Wort verloren – er lässt also einen Vorstandsposten, den nur die wenigsten überhaupt kennen, vakant. Vermutlich aus guten Gründen, wäre doch ein hypothetischer Leiter der Nicht-Lizenzspielerabteilung Milan Sasic dank § 10 (4) angehalten, der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Und diese müsste auch über die Entlastung des Abteilungsleiters entscheiden. Ein spannender, geheimnisvoller Posten, der aber wohl leider nur ein Satzungsgespenst bleiben wird.

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